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Entscheidungssysteme können ihre eigenen Entscheidungen derzeit nicht nachweisbar belegen.

Das wird regulatorisch nicht haltbar bleiben.

Gemacode entwickelt die technische Infrastruktur, die zwischen regulatorischer Verpflichtung und technischem Nachweis vermittelt.

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Die meisten regulierten Institutionen erfüllen diese Verpflichtungen derzeit durch nachträgliche manuelle Rekonstruktion. Diese Lücke ist struktureller Natur. Sie wird durch Verfahren allein nicht geschlossen.

Regulatorischer Druck

Die Verpflichtung besteht.
Die Umsetzung ist die Lücke.

Fünf bereits in Kraft getretene Rahmenwerke konvergieren auf eine technische Anforderung: automatisierte Entscheidungen müssen Evidenz erzeugen, die einer unabhängigen Prüfung standhält. Verfahrenstechnische Erfüllung allein reicht nicht.

MiFID II · RTS 6
Algorithmische Handelssysteme müssen vollständige Audit-Trails für jede Order vorhalten — einschließlich Algorithmus-Parameter zum Entscheidungszeitpunkt.
In Kraft · Aufsichtsfokus: Aktiv
EU KI-Verordnung · Art. 13–17
Hochrisiko-KI-Systeme müssen technische Nachvollziehbarkeit der Entscheidungslogik und Aufsichtsfähigkeit gewährleisten.
In Kraft · Technische Standards: In Entwicklung
AIFMD · KAGB
Unabhängige Risikofunktion mit kontinuierlicher Expositionsüberwachung und dokumentierter Aufsichtsevidenz.
In Kraft · Aufsichtsfokus: Steigend
UCITS · OGAW
Berechnung der Gesamtexposition mit prüfbarer, reproduzierbarer Reporting-Kette und kontinuierlicher Offenlegung.
In Kraft · Berichtspflichten: Aktiv
Solvency II
Vorsichtsprinzip, kontinuierliche Systemrisiko-Überwachung, strukturierte Dokumentation an jedem Entscheidungspunkt.
In Kraft · Überwachung: Erforderlich
Haftungskontext

Die Unfähigkeit, regulatorische Verpflichtungen technisch nachzuweisen, begründet ein aufsichtliches Risiko — unabhängig davon, ob die Institution die Verpflichtungen materiell erfüllt hat. Aufseher unterscheiden zunehmend zwischen policy-seitiger Compliance und technischer Nachweisfähigkeit. Diese Unterscheidung wird in der Prüfungspraxis sichtbar.

Aktuelle Gerichtsentscheidungen — darunter EuGH C-634/21 (SCHUFA / Art. 22 DSGVO) — zeigen, dass die technische Rekonstruierbarkeit automatisierter Entscheidungen bereits gerichtlich relevant ist.

Drei Haftungsrisiken

Strukturelle Lücken zwischen Verpflichtung und technischem Nachweis.

Prüfpflicht ohne Nachweis

Verpflichtungen ohne technische Evidenz

Regulatorische Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit automatisierter Entscheidungen bestehen bereits. Die technische Umsetzung fehlt in den meisten Institutionen strukturell.

Rekonstruktion statt Dokumentation

Compliance durch nachträgliche Rekonstruktion

Bei aufsichtlichen Prüfungen und Rechtsstreitigkeiten rekonstruieren die meisten Institute nachträglich, was geschehen ist. Der ursprüngliche technische Nachweis wurde nie erzeugt. Das ist kein Verfahrensproblem. Es ist ein Architekturproblem.

Externe Referenz fehlt

Evidenz ohne externe Referenz

Belastbare Evidenz erfordert einen Referenzpunkt, der vom nachzuweisenden System unabhängig ist. Rein digitale Systeme können diese Unabhängigkeit strukturell nicht gewährleisten.

Software kann aufzeichnen. Physik kann verankern.

Gemacode entwickelt Architekturen, die Entscheidungsevidenz über die rein digitale Selbstaussage hinaus bewegen — hin zu Strukturen, die physische Referenzen außerhalb des Software-Systems einbeziehen.

Systeme

Zwei operative Systeme aus demselben Rahmen.

QEL · Quantum Evidence Ledger

Technische Nachweisinfrastruktur für automatisierte Entscheidungssysteme

QEL erzeugt keine Entscheidungen. Es dokumentiert sie auf eine Weise, die technisch bestreitbar ist — von jeder autorisierten Stelle, zu jedem späteren Zeitpunkt.

System ansehen →
AEL · Advanced Execution Layer

Strukturelle Kontrollschicht für regulierte Risikoentscheidungen

Die regulatorische Verpflichtung trifft den Kunden. Das System stellt die technische Grundlage bereit, sie nachzuweisen. Ein System, das keine prüfbare Evidenz seiner Kontrollen erzeugt, ist aus regulatorischer Perspektive nicht gleichwertig — unabhängig davon, ob die Kontrollen materiell korrekt waren.

System ansehen →
Forschungsarchitektur

Vier Schichten der Forschung

01 · Mathematische GrundlageEntscheidungsprozesse als Zustandsübergänge.
02 · Physische EvidenzschichtEvidenz verankert außerhalb der Software.
03 · Verifizierbare SystemeStrukturierte Zertifikate, Protokolle und Traces.
04 · Regulatorische UmsetzungTechnische Evidenz für regulatorische Verpflichtungen.

Jede Schicht ist formal in der darüberliegenden begründet.

Publikationen

Aktuelle Working Papers und Forschungsnotizen.

2025 · Physische Verankerung

Physische Verankerung digitaler Entscheidungsevidenz

Rahmenbedingungen, unter denen Entscheidungsevidenz physische Referenzen außerhalb des digitalen Domäne einbeziehen kann.

→ Verfügbar unter institutionellem Zugang
2025 · Entscheidungsevidenz

Entscheidungsevidenz-Systeme für regulierte KI

Strukturelle Anforderungen an überprüfbare Entscheidungszertifikate in KI-Systemen unter regulatorischer Governance-Verpflichtung.

→ Working Paper
2025 · Risikosteuerung

Strukturelle Kontrollschichten für die finanzielle Risiko-Governance

Ein formaler Ansatz zur Begrenzung von Ausführungsentscheidungen durch nicht umgehbare architektonische Einschränkungen in regulierten Portfolios.

→ Verfügbar unter institutionellem Zugang
Freigabeprozess

Freigabeprozess für qualifizierte Institutionen

Technische Dokumentation, regulatorische Zuordnungen und Systembeschreibungen sind ausschließlich qualifizierten Institutionen zugänglich. Der Zugang ist individuell, zeitlich begrenzt und vollständig protokolliert. Nicht alle Anfragen werden genehmigt.

Der Zugang ist personengebunden und nicht übertragbar. Alle Sitzungen werden protokolliert gemäß den Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit von Systemzugriffen. Verstöße gegen die Zugangsbedingungen werden dokumentiert.

01 · Anfrage
Einreichung des Freigabeformulars mit institutionellen Angaben.
02 · Qualifikationsprüfung
Jede Anfrage wird manuell geprüft. Nicht alle werden genehmigt.
03 · Zugangslink
Bei Genehmigung: zeitlich begrenzter, einzigartiger Link an die institutionelle E-Mail.
04 · Protokollierte Sitzung
Personengebundener Zugang. Sitzungen laufen ab. Dokumente nicht exportierbar.
Institutioneller Kontakt

Institutioneller Kontakt

Für Forschungszugang, regulatorische Zuordnung, Lizenzgespräche oder institutionelle Zusammenarbeit kontaktieren Sie Gemacode Research.

Keine kommerziellen Kaltakquise-Anfragen. Ausschließlich qualifizierte institutionelle Anfragen.